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Verkehrsrecht
Wählt ein Geschädigter den Weg der Ersatzbeschaffung, obwohl im konkreten Fall nur Anspruch auf Reparaturkostenersatz besteht und rechnet er den Schaden auf Basis Ersatzbeschaffung ab, so steht ihm (neben Nettoreparaturkostenersatz) Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer zu, wenn bei der Ersatzbeschaffung tatsächlich Umsatzsteuer angefallen ist. Dies begrenzt auf den Umsatzsteuerbetrag, der bei Durchführung der notwendigen Reparatur angefallen wäre. Anders aber, wenn bei der Ersatzbeschaffung keine Umsatzsteuer angefallen ist. Dann besteht in solchem Fall nur Anspruch auf Nettoreparaturkostenersatz (so auch BGH NJW 2009, 3713 ff. und BGH NJW 2013, 1151 ff.)
Scheidungsfolgenrecht
Der Zugewinnausgleich ist einer ehevertraglichen Regelung im Scheidungsfolgenrecht am weitesten zugänglich (so BGH FamFR 2013, 84).
Nur der Vortrag des wöchentlichen Bringens der Kinder zum Sport- und Musikunterricht sowie zur Ergotherapie reicht nicht aus, um einen Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt wegen eingeschränkter Erwerbspflicht ausreichend darzulegen (so OLG Hamm FamFR 2013, 79).
„Der Lottogewinn eines Ehegatten ist bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs nicht seinem Anfangsvermögen nach § 1374 II BGB hinzuzurechnen. Daß der Lottogewinn lange Zeit nach der Trennung (aber vor Zustellung des Scheidungsantrags) erzielt worden ist, rechtfertigt für sich genommen auch keine grobe Unbilligkeit i.S. des § 1381 I BGB (so BGH vom 16.10.2013, Az. XII ZB 277, 12 = NJW 2013, S. 6 rot)."
Kaufrecht
Im Innenverhältnis zwischen Architekt und Bauunternehmer besteht je nach dem Grad der Schadensbeteiligung ein Ausgleichsanspruch gemäß § 426 BGB.
Arbeitsrecht
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist nur wirksam, wenn sie schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift) erfolgt (§§ 623, 126 I BGB). Sie ist nicht wirksam z. B. per Fax, per E-Mail oder mündlich.